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NGT Site Admin

Anmeldedatum: 12.05.2005 Beiträge: 5078
Wohnort: Oldenburger Münsterland
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Verfasst am: 09.12.2005 16:21 Beitrag speichern Titel: Hinweise zur Fahrzeugnachrüstung auf Erdgas |
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Fahrzeugerweiterung/-nachrüstung auf Erdgasantrieb - bitte beachten Sie diese Hinweise!
Grundsätzlich kann jedes benzinbetriebene Fahrzeug mit einem Ottomotor auch auf einen alternativen Betrieb mit Gas eingestellt werden. Dazu müssen im wesentlichen ein Gastank, ein Gemischaufbereitungssystem und eine elektronische Steuerung an Bord des Fahrzeugs installiert werden. Dieser Einbau stellt zum einen einen erheblichen Eingriff in das Antriebssystem Ihres Fahrzeugs dar, der das in der Typgenehmigung dokumentierte Abgasverhalten ändern und die Sachmängelhaftung oder eventuelle Garantien des Herstellers für das Antriebssystem außer Kraft setzen kann. Zum anderen ist durch den Einbau der Gastanks in der Regel ein Verlust an Platz im Kofferraum verbunden.
In der Vergangenheit haben nachträglich auf Gasantrieb umgerüstete Fahrzeuge hin und wieder zu Unzufriedenheiten bei Kunden geführt. Ursachen waren entweder mangelnde Informationen im Vorfeld der Umrüstung, Qualitätsprobleme bei den verwendeten Bauteilen oder bei der Ausführung der handwerklichen Arbeiten, wenn diese Arbeiten von nicht qualifizierten Unternehmen durchgeführt wurden. Da die Sachmängelhaftung des Automobilherstellers auf den Motor durch den Umbau in der Regel erlischt, raten wir Ihnen, mit dem Umrüstungsbetrieb eine entsprechende Übernahme dieser Haftung zu vereinbaren.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Tipps geben, falls Sie sich für eine Umrüstung Ihres Benzinfahrzeugs entscheiden, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben:
+ Erkundigen Sie sich, ob das Fachpersonal der von Ihnen ausgewählten Werkstatt eine Schulung zur Gasanlagenprüfung (GAP) absolviert hat und ob ein Mitarbeiter eine Ausbildung zum Sachkundigen für Druckbehälter der deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfachs (DVGW) oder eine Einbauschulung des deutschen Kfz-Gewerbes bzw. eines Fahrzeug- oder Gasanlagenherstellers/-importeurs vorweisen kann. Einige Automobilhersteller benennen auch auf Ihren Webseiten Vertragswerkstätten, die für die Arbeiten an Erdgasanlagen qualifiziert sind oder arbeiten sehr eng mit bestimmten Umrüstungsbetrieben zusammen. Eine Liste von zertifizierten Umrüstern finden Sie hier: www.iek-deutschland.de .
+ Lassen Sie sich schriftlich zusichern, dass alle Komponenten der Druckgasanlage nach ECE-R 110 zertifiziert sind. Dadurch ersparen Sie sich in Zukunft die regelmäßig wiederkehrende und kostspielige Druckprüfung der Tanks.
+ Verlangen Sie, dass die gesamte Gasanlage eine Teilegenehmigung nach ECE-R 115 oder ein entsprechendes Teilegutachten von einer technischen Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) ausweist und genau für Ihren Fahrzeugtyp vorgesehen ist.
+ Falls Sie einen PKW haben, der die Abgasnorm D4 oder Euro IV einhält, lassen Sie sich schriftlich zusichern, dass dieses Abgasverhalten und die Steuervergünstigung auch nach der Umrüstung erhalten bleiben.
+ Erkundigen Sie sich vor der Umrüstung bei Ihrer TÜV- oder DEKRA-Vertretung, mit welchem Aufwand und welchen Kosten für die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis zu rechnen ist. Unter Umständen wird ein kostspieliger Abgastest in einem zertifizierten Emissionslabor verlangt, bei dem das Fahrzeug mit mehrere Treibstoffen (Benzin/Referenzgase G20/G25) geprüft wird.
+ Vereinbaren Sie mit dem Umrüstungsbetrieb eine Übernahme der Sachmängelhaftung für Ihr Fahrzeug, die den gesamten Motor und die Abgasanlage beinhaltet.
+ Achten Sie darauf, dass die Gasanlage korrekt in den Kfz-Brief und den Kfz-Schein eingetragen wird. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs und damit Ihr Versicherungsschutz.
Quelle: gibgas |
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smartens

Anmeldedatum: 26.11.2005 Beiträge: 29
Wohnort: 27389 Fintel
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Bei den neuen Fahrzeugpapieren (ab 01.10.2005) wird die Erdgasanlage nur noch in den Fahrzeugschein (klein) eingetragen, eine Eintragung in den neuen Fahrzeugbrief wurde von der Kfz.-Zulassungsstelle in 27356 Rotenburg(Wümme) verneint, weil in den neuen Fahrzeugbriefen nur ganz wenige technische Details stehen !!! |
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Bassmann Site Admin

Anmeldedatum: 24.04.2006 Beiträge: 9350
Wohnort: Zu hause.
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Nach der Umrüstung meines Polo hab ich den Kfz-Brief auch vorlegen müssen. Es gab einen neuen.
MfG Bassmann |
_________________ Golf3: In 6 Jahren 70.000Km bei zuletzt 8.00€/100km! (verkauft)
Golf IV: Im Moment unter 7,50€/100km incl. Luxusbrühe
Polo IV:
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